Zwischen- und Jahresabschlüsse
Mit den Abschlüssen einer Buchhaltung adressieren wir unterschiedliche Interessenten. Beispielsweise unterjährig zu Handen der Geschäftsleitung für die Führung des Unternehmens, oder am Jahresende für die Rechnungslegung zu Handen der Eigentümer. Auch für Investoren, Banken und nicht zu letzt die Steuerbehörden ist das erstellen einer korrekten Jahresrechnung wichtig. Dabei gilt es einiges zu beachten. Nebst dem Einhalten des (neuen) Rechnungslegungsrechts gemäss Obligationenrecht, ist die Erstellung des Jahresabschluss stets mit steuerlichen Überlegungen verbunden. Vielleicht ist sogar ein Abschluss nach dem so genannten True and fair view (Bspw. Swiss Gaap FER) gefragt?
Gerne unterstützen wir Sie situativ bei Ihren Herausforderungen im Rahmen der Abschlusserstellung. Unabhängig vom Stand der Buchhaltung. Sie können die Buchhaltung gerne selber führen oder intern führen lassen und uns mit der Erstellung des Abschlusses beauftragen. Oder Sie erstellen den provisorischen Abschluss selber und wir unterstützen Sie bei Bedarf und Fragen, schauen bspw. den Abschluss final noch durch usw.
Wir sind felxibel, ganz nach Ihren Bedürfnissen.